Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen mit VITA VISION Stand: März 2012
Lieber Gast,
wir legen allergrößten Wert darauf, dass Sie mit Ihrer Buchung bei VITA VISION und speziell mit Ihrem Aufenthalt in Sri Lanka zufrieden sind. Denn wir freuen uns, wenn Sie uns weiterempfehlen. Zu Ihrer Buchung gehören auch die nachfolgenden vertraglichen Regelungen, in denen die beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung des deutschen Reisevertragsrechts zusammengefasst sind. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden Hinweise und Bedingungen, die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen, zu beachten.
1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages und Reisebestätigung 1.1 Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bieten Sie VITA VISION den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Für VITA VISION wird der Reisevertrag verbindlich mit unserer schriftlichen Reisebestätigung, die wir Ihnen zusenden. 1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem Angebot nicht zu, können wir darüber anderweitig verfügen.
2. Bezahlung 2.1 Zusammen mit der Reisebestätigung erhalten Sie eine Rechnung einschließlich Insolvenzversicherungsschein. Nach Erhalt dieser Unterlagen wird eine Anzahlung in Höhe von 800,- EUR pro Person fällig, die innerhalb von 4 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen ist. 2.2 Wenn der Reiseantritt weniger als 5 Wochen nach der Buchung erfolgt ist eine Kreditkartenzahlung nicht möglich. 2.3 Die Restzahlung muss ohne nochmalige Aufforderung bis spätestens 42 Tage vor Antritt der Reise bei uns eingegangen sein. 2.4 Unverzüglich nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie die Reiseunterlagen. Bei Nichtzahlung sind wir nicht verpflichtet, die Unterlagen auszuhändigen. Wir können Ihnen in diesem Falle eine Nachfrist setzen. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir vom Reisevertrag zurücktreten und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. belasten. 2.5 Rücktrittsentgelte (Stornokosten) und mögliche Umbuchungskosten sind sofort fällig.
3. Leistungen und Preise Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4. Leistungsänderungen 4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von VITA VISION nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.2 Wir sind verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 4.3 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch Kunde, Umbuchung 5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Das sollten Sie in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Bei Rücktritt kann VITA VISION, soweit der Rücktritt nicht von VITA VISION zu vertreten ist, oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung (Stornokosten), bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen: bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10% 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 20% 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 25 % 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 40 % 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 75 % am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
5.2 Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, VITA VISION nachzuweisen, dass VITA VISION kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. 5.3 Umbuchungen müssen im Einzelfall mit VITA VISION abgeklärt werden. Es wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von Euro 30 pro Person erhoben, zzgl. evtl. Umbuchungsgebühren einzelner Leistungsträger.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn er sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge; b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl; in jedem Falle sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten; Sie erhalten selbstverständlich den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück; ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
7. Beschränkung der Haftung 7.1 Die vertragliche Haftung von VITA VISION für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. VITA VISION haftet in gleicher Weise auch für ihre Erfüllungsgehilfen. 7.2 Ein Schadensersatz gegen VITA VISION ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlicher Vorschriften, die auf die von VITA VISION beauftragten Leistungsträger anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8. Kündigung wegen Mangels Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrages, in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung, kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
9. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber VITA VISION geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reiseteilnehmer und VITA VISION Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reiseteilnehmer oder VITA VISION die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die Verordnung (EG) zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsgesellschaften bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
12. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften 12.1 Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die einschlägigen Pass·, Visa· und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 12.2 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (insbesondere Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie wurden durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von VITA VISION verursacht. 12.3 VITA VISION haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde VITA VISION mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass VITA VISION eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
13. Versicherungen Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei der Europäischen Reiseversicherung AG. Außerdem empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, sofern Sie nicht bereits über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen.
14. Mündliche Absprachen Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden sollten Sie sich in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung von VITA VISION schriftlich bestätigen lassen.
15. Änderungsvorbehalt Preise und Leistungen entsprechen dem Stand der Drucklegung des Prospektes. Änderungen müssen wir uns ausdrücklich vorbehalten. Berichtigungen von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Herausgeber und Veranstalter: VITA VISION GmbH Badstraße 21a, 86926 Greifenberg am Ammersee Telefon 08192-7065, Fax 0049/(0)8192/7068 e-mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
, Internet: www.ayurveda-vitavision.de Registergericht Augsburg HRB 12729 Geschäftsführerin: Uschi Burkart ©VITA VISION GmbH 2009 DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Internetauftritt und unserem Unternehmen. Für externe Links zu fremden Inhalten können wir dabei trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung übernehmen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Internetpräsenz ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Daten während Ihres Besuchs auf unserer Internetpräsenz erfasst und wie diese genutzt werden: 1. Erhebung und Verarbeitung von Daten Jeder Zugriff auf unsere Internetpräsenz und jeder Abruf einer dort hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP-Adressen der anfragenden Rechner protokolliert. Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben etwa im Rahmen einer Buchung tätigen. 2. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen und auf Abschluss eines Vertrages gerichteter Willenserklärungen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration. Ihre personenbezogenen Daten werden nur an Dritte weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. 3. Auskunftsrecht Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gerne über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. 4. Sicherheitshinweis Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.
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